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Allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGB's)

Geltung
Für unsere Lieferungen und Leistungen, auch Auskünfte, Beratungen und
Reparaturen, gelten die nachstehenden Bedingungen. Bedingungen des Kunden
gelten nur, wenn und soweit wir sie ausdrücklich schriftlich anerkennen. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferungen vorbehaltlich ausführen. Abweichende Vereinbarungen gelten jeweils nur für einen bestimmten Vertrag und nicht für nachfolgende Verträge, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.


Angebot und Vertragsabschluß
Unsere Angebote sind bis zur endgültigen Auftragsbestätigung freibleibend und unverbindlich. Ein Liefer- oder sonstiger Vertrag kommt erst zustande, wenn wir die Kundenbestellung oder den sonstigen Auftrag schriftlich bestätigt oder die Ware ausgeliefert haben. Für Fehler, die in der Bestellung bzw. in eingesandten Unterlagen durch undeutliche oder unvollständige Angaben entstanden sind, übernehmen wir keine Verantwortung. Der Kunde hat die hierdurch veranlassten Mehrkosten zu tragen.

Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die am Tag der Auslieferung gültigen Preise gemäß unserer jeweils geltenden Preisliste, falls nicht ausdrücklich ein anderer Preis vereinbart worden ist. Sämtliche Preise sind Nettopreise ohne Umsatzsteuer, die der Kunde in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich zu entrichten hat. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, sind Rechnungsbeträge (ohne Abzug) innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Werden Zahlungen verspätet geleistet, so erfolgen weitere Lieferungen ohne besondere Ankündigungen nach unserer Wahl nur gegen Nachnahme oder Vorkasse. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 % p. a. über dem zum Zeitpunkt des Eintritts des Verzuges geltenden Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank bzw. ab 1. Jänner 1999 über dem an dessen Stelle tretenden Referenzzinssatz zu fordern. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Besteller ist jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns als Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein
wesentlicher geringerer Schaden ist. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Vereinbarte Skonti werden nicht gewährt, wenn sich der Kunde mit der Zahlung früherer Lieferungen im Rückstand befindet.
Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Wegen bestrittener Gegenansprüche steht dem Kunden auch kein Zurückbehaltungsrecht zu. Werden uns nach Auftragsannahme Tatsachen bekannt, die gründende Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden aufkommen lassen, sind wir berechtigt, vor der Leistung volle Zahlung oder entsprechende Sicherheitsleistungen zu verlangen bzw. nach erfolgter Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Als der wesentlichen Vermögensverschlechterung gilt eine nach Ansicht eines ordentlichen Kaufmanns erteilte schlechte Auskunft der Bank, eines mit dem Kunden in Geschäftsverbindung stehenden Unternehmens oder ähnliches. Ist die Lieferung bereits erfolgt, werden die in Frage kommenden Rechnungsbeträge ohne Rücksicht auf vereinbarte Zahlungsbedingungen sofort zur Zahlung fällig.


Lieferfristen, Verzug und Nachlieferung
Lieferfristen und Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, dass ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Liefertermine beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Eingang etwa vereinbarter Anzahlungen und nicht vor eindeutiger Klärung aller Einzelheiten des Auftrages. Sie gelten mit der Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Ware ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig abgesendet werden kann. Bei Fristen und Lieferungen, die in der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich als fix bezeichnet sind, kann uns der Kunde zwei Wochen nach deren Ablauf eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Erst mit Ablauf dieser Nachfrist können wir in Verzug
geraten. Fristen und Termine verlängern sich unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Kunden um den Zeitraum, um der Kunde seinen Verpflichtungen uns gegenüber nicht nachkommt. Fälle höherer Gewalt und sonstige Ereignisse, auf die wir keinen Einfluss haben und die uns eine Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, etwa Betriebsstörungen, Transportschäden, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, behördliche Maßnahmen sowie die Nichtlieferung, nicht richtige oder verspätete Lieferung seitens unserer Lieferanten, entbinden uns von den Verpflichtungen aus dem jeweiligen Vertrag. Hindernisse
vorübergehender Natur allerdings nur für die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Der Kunde kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern. Erklären wir uns nicht unverzüglich, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. So weit dem Kunden die Verzögerung nicht zuzumuten ist, kann er nach unserer vorherigen Anhörung durch unverzügliche schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten, soweit dieser von uns noch nicht teilweise erfüllt ist. Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Lieferverzug, so kann uns der Kunde eine angemessene Nachfrist mit dem Hinweis setzen, dass er die Abnahme des Kaufgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehne. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Kunde berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag
zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Ersatz des Verzugsschadens oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung kann der Kunde jedoch nur verlangen, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt; bei leichter Fahrlässigkeit nur bei einer den Vertragszweck gefährdeten Verletzung wesentlicher Pflichten in Höhe des typischen und vorhersehbaren Schadens. Im übrigen ist unsere Haftung für leichte Fahrlässigkeit auf 50% des eingetretenen Schadens begrenzt. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Jede Teillieferung kann von uns gesondert in Rechnung gestellt werden.


Verlängerter Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der Ware vor, bis sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung einschließlich künftiger entstehender Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Bei Nichterfüllung durch den Kunden sind wir zur Rücknahme der Ware berechtigt. In der Ausübung dieser Rechte liegt nur dann ein Rücktritt von Vertrag vor, wenn diese ausdrücklich durch uns schriftlich erklärt ist. Bei vertragswidrigen Verhalten des Kunden, insbesonders bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme der Ware oder zu deren Pfändung berechtigt. In der Ausübung dieser Rechte liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn dies ausdrücklich von uns schriftlich erklärt ist. Wir sind nach Rücknahme der Ware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden abzüglich
angemessener Verwertungskosten anzurechnen. Bei Pfändung oder sonstigen
Eingriffen Dritter sind wir unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Der Kunde ist berechtigt, die ganze Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu veräußern. Im Gegensatz tritt er uns bereit hiermit alle Forderungen einschließlich sämtlicher Nebenrechte die ihm aus der Weiterveräußerung erwachsen ab. Der Kunde bleibt ermächtigt, die Forderungen im eigenen Namen einzuziehen, soweit er seine Verpflichtung ordnungsgemäß uns gegenüber erfüllt; soweit er dies nicht tut, sind wir berechtigt, die Abtretungen der Drittschuldnern gegenüber offen zu legen. Der Kunde hat uns umfassen Auskunft zu erteilen hinsichtlich der abgetretenen
Forderungen und der Drittschuldner. Er ist verpflichtet, uns alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörigen Unterlagen
auszuhändigen und auf unser Verlangen den Drittschuldnern die Abtretung
mitzuteilen. Wird die Ware mit anderen Waren, die uns nicht gehören,
weiterverkauft, so gilt die Forderung des Kunden gegen den Abnehmer in Höhe des mit uns vereinbarten Lieferpreises als abgetreten. Übersteigt der Nominalwert (Rechnungsbetrag der Ware oder Nennwert der Forderungsrechte) der von uns bestehenden Sicherheit die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 20 Prozent, sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten verpflichtet; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.


Gewährleistung und Haftung
Alle Angaben über unsere Produkte, ins besonders die in unseren Angeboten,
Katalogen und Durchschriften enthalten Abbildungen, Gewichts-, Maß- und
Leistungsangaben sind als annähernd zu betrachtende Durchschnittswerte. Sie sind keine zugesicherten Eigenschaften, sondern Beschreibungen oder
Kennzeichnungen der Ware. Dasselbe gilt für Auskünfte und Beratungen hinsichtlich unserer Produkte. Soweit nicht Grenzen für zulässige Abweichungen ausdrücklich in der Auftragsbestätigung festgelegt und als solche bezeichnet sind, sind in diesem Fall branchenübliche Abweichungen (Fabrikationstoleranz) zulässig. Bei Waren, die als deklassiertes oder gebrauchtes Material verkauft worden sind, stehen dem Kunden keine Ansprüche wegen etwaiger Mängel zu. Der Kunde ist verpflichtet die gelieferten Waren auch wenn zuvor Muster übersandt worden waren unverzüglich nach Eintreffen bei auf Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit sorgfältig zu untersuchen. Die Lieferung gilt als genehmigt, wenn eine Mängelrüge nicht binnen fünf Arbeitstagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort, oder wenn der Mangel bei einer ordnungsgemäßen Untersuchung nicht erkennbar war, binnen fünf Arbeitstagen nach seiner
Entdeckung schriftlich oder per Telefax eingegangen ist. Der Kunde hat uns Gelegenheit zur Prüfung der Mängelrüge zu geben. Verweigert er diese, so sind wir ebenfalls von Mängelhaftung befreit. Bei berechtigter Mängelrüge leisten wir im Fall von Mängeln oder bei Fehlern einer zugesicherten Eigenschaft der gelieferten Ware nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nachbesserung oder
Ersatzlieferung fehl, kann der Kunde Herabsetzung des Kaufpreises oder kann der Kunde Preisminderung verlangen. Hinsichtlich der dem Kunden allenfalls entstandenen Schadensersatzansprüche wird grundsätzlich nur bei qualifiziertem Verschulden unsererseits gehaftet. Eine Haftung entfällt jedenfalls, insoweit unsererseits leichte Fahrlässigkeit gegeben ist.


Rückgaben
Gelieferte Ware nehmen wir nur nach vorheriger schriftlicher Einwilligung gemäß unserer jeweils gültigen Retourenregelung in einwandfreien Zustand und originalverpackt (komplette, unbeschädigte Originalverpackung,
Bedienungsanleitung, vollständiges Verpackungsmaterial usw.) zurück. Unfrei rückgelieferte Ware, die nicht der jeweils gültigen Retourenregelung entspricht, wird nicht angenommen und geht zu Lasten des Einsenders zurück.


Schadensersatz bei Nichtabnahme
Nimmt der Kunde die Ware nicht ab, sind wir berechtigt, Schadensersatz in Höhe von pauschal 20% des Nettowarenwertes zuzüglich etwa bereits entstandener Transportkosten zu verlangen.

Erfüllungsort, Gerichtsstand und salvatorische Klausel
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien. Sollte eine Bestimmung in diesen
Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit
aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung ist
durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck
der Vereinbarung und dem mutmaßlichen Willen der beteiligten Parteien nahe
kommt.


Änderungen
Wir sind befugt diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen jederzeit zu ändern. Etwaige Änderungen werden dem Kunden schriftlich bekannt gegeben und gelten zum Zeitpunkt des Zuganges des entsprechenden Schreibens als vereinbart, sollte der Kunde nicht binnen 14 Tagen ebenfalls schriftlich widersprechen.